TÜB-AIX


GRUNDPRINZIPIEN DES INTEGRIERTEN STUDIENGANGS

  • Deutsche und französische Studierende sind gleichgewichtig beteiligt und durchlaufen ab dem 2. Studiengangsemester einen großen Teil ihrer akademischen Ausbildung gemeinsam

  • Die Tübinger Studierenden verbringen insgesamt mindestens drei Semester an der Partneruniversität Aix-en-Provence; sie besuchen dort regulär die obligatorischen und optionellen Lehrveranstaltungen.

  • Lehrinhalte und Studienleistungen werden an beiden Universitäten wechselseitig anerkannt . Die Anzahl der geforderten Pflichtveranstaltungen und Leistungsnachweise entspricht den Verhältnissen in Aix und liegt etwas höher als in den normalen Tübinger Studiengängen Geschichte bzw. Germanistik.

  • Alle Teilnehmer des Studienganges absolvieren die mündlichen und schriftlichen Licence -Prüfungen nach dem Reglement der Universität Aix-en-Provence und erhalten damit einen ersten in Frankreich gültigen berufsqualifizierenden Abschluß. Licence-Klausuren können auf Antrag als Magisterklausuren anerkannt werden.

  • Die Durchführung der Magisterprüfungen (1. und 2. Nebenfach) liegt in der Verantwortlichkeit der Tübinger Universität.

  • Die Studierenden verfassen nach eigener Wahl entweder eine Magisterarbeit in Tübingen oder ein mémoire de maîtrise in Aix . Zur Begutachtung wird in jedem Falle eine deutsch-französische Prüfungskommission gebildet. Der Erstgutachter/ Die Erstgutachterin zeichnet für das mündliche Abschlußexamen im Hauptfach verantwortlich.

  • Nach erfolgreichem Abschluß der in der Regel neun- bis maximal elfsemestrigen Ausbildung erhalten die Absolventen ein deutsches und ein französisches Abschlußzeugnis (Magister Artium/Maîtrise)


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